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Veranstaltung
Unterrichtung im Bewachungsgewerbe (Gelsenkirchen)
Verfügbarkeit:
Veranstaltungsnummer:
L24K3905GB
Termin:
03.06.2024 - 07.06.2024, Montag bis Freitag von 8:30 - 16:45 Uhr / 1 Woche, 40 Stunden
Beschreibung:
Wer eine Bewachungstätigkeit ausüben will, muss eine Unterrichtung besuchen. Es besteht eine Unterrichtungspflicht für Wachpersonal: Bewachungsunternehmer dürfen seit dem 1. April 1996 Wachpersonen nur dann beschäftigen, wenn diese vor Beginn der Tätigkeit auch an einer Unterrichtung bei der IHK teilgenommen haben. Der Unterricht enthält insgesamt 40 Unterrichtsstunden.
Bei einer unentschuldigten Nichtteilnahme, Zuspätkommen, früher gehen u.a. ist eine Wiederholung nicht möglich. Es wird keine Bescheinigung ausgestellt
Es wird die gesamte Gebühr berechnet und kann nicht mehr storniert werden.
Bildungsgutscheine oder Vermittlungsgutscheine können nicht angenommen werden
1. Voraussetzungen
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nach dem mindestens Sprachkompetenzniveau B1 - Teilnahme an der Unterrichtung ohne Fehlzeiten - aktive Mitarbeit während der Unterrichtung - Nachweis der Kenntnisse durch Beantwortung schriftlicher Verständnisfragen.
2. Erforderliche Sprachkenntnisse
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, gute Deutschkenntnisse sind daher Voraussetzung.
Die Teilnahme an der Unterrichtung und der Unterrichtungsnachweis können wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden.
Hinweis
Der Nachweis über das Sprachkompetenzniveau B1 ist zwingend
spätestens innerhalb einer Woche nach der Anmeldung
bei der IHK einzureichen. Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 BewachV ist die IHK dazu verpflichtet, den Nachweis über das Sprachkompetenzniveau von allen Teilnehmern einzufordern
auch von deutschen Staatsbürgern
.
Die Kenntnisse nach dem Sprachkompetenzniveau B1 können durch folgende Unterlagen nachgewiesen werden
1. eine Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachkurs im Rahmen eines Integrationskurses, soweit dieser mit mindestens Sprachniveau B1 bescheinigt, wurde
oder
2. das Zertifikat Deutsch oder ein gleichwertiges Sprachdiplom
oder
- mindestens einen Hauptschulabschluss oder einen zumindest gleichwertigen deutschen Schulabschluss, wenn im Fach "Deutsch" mindestens die Note "ausreichend" erzielt wurde
oder
3. erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten deutschsprachigen Ausbildungsberuf
oder
4. Einbürgerungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland
oder
5. deutscher Personalausweis
Inhalte
1.Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht (insgesamt etwa sechs Unterrichtsstunden); 2.Bürgerliches Gesetzbuch (insgesamt etwa sechs Unterrichtsstunden); 3.Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen (insgesamt etwa sechs Unterrichtsstunden); 4.Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherheitsdienste (insgesamt etwa sechs Unterrichtsstunden); 5.Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt (insgesamt etwa elf Unterrichtsstunden); 6.Grundzüge der Sicherheitstechnik (insgesamt etwa fünf Unterrichtsstunden).
Sofern der Unterricht ohne Fehlzeiten
absolviert und durch aktive Unterrichtsbeteiligung sowie durch mündliche und schriftliche Verständnisfragen festgestellt wurde, dass der Teilnehmer mit den Inhalten der Unterrichtung vertraut ist, stellt die IHK darüber eine Bescheinigung aus.
Preis pro Person:
303,00 €
Die Literatur ist im Lehrgangsentgelt enthalten.
Veranstalter:
IHK Nord Westfalen
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster
Veranstaltungsort:
IHK Nord Westfalen
Rathausplatz 7
45894 Gelsenkirchen
Ansprechpartner/-in:
Annika Kuballa
Telefon: +49 251 707 386
Annika.kuballa@ihk-nordwestfalen.de