0251 707-0
 
Nord Westfalen
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Veranstaltung
Unterrichtung für Aufsteller von Spielgeräten nach § 33 c GewO
Verfügbarkeit:
ausgebucht
Veranstaltungsnummer:
L23K1914MS
Termin:
13.02.2023, 9:00 - 15:00 Uhr / 1 Tag, 8 Stunden
Beschreibung:
Seit dem 1. September 2013 benötigen Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten den Nachweis einer Unterrichtung (IHK). Zu diesem Kreis gehören Personen, die nach dem 1. September eine Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten beantragen sowie das Personal, das mit der Aufstellung der Spielgeräte betraut ist. Aufsteller, die bereits vor dem 1. September 2013 im Besitz einer Erlaubnis waren, genießen Bestandsschutz. Personal, das mit der Aufstellung betraut ist, muss hingegen in jedem Fall an der IHK-Unterrichtung teilnehmen. Inhalte der Unterrichtung Die Unterrichtung besteht aus sechs Unterrichtseinheiten, zu je 55 Minuten. Es werden folgende Schwerpunkte vermittelt: Gewerbeordnung und Spielverordnung (drei Unterrichtseinheiten) - Grundvoraussetzungen der gewerblichen Tätigkeit - Voraussetzungen für das gewerbliche Geldspiel - Pflichten nach Spielverordnung - Sanktionen Spielhallenrecht der Länder (zwei Unterrichtseinheiten) - Anforderungen aus dem Glücksspielstaatsvertrag - Landesspezifische Spielhallenregelungen (vergleichende Darstellung) - Besondere Pflichten des eigenen Bundeslandes beim Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens - Bauordnungsrechtliche Vorschriften und kommunalrechtliche Vorgaben sowie Gaststättenrecht Jugendschutzrecht (eine Unterrichtseinheit) - Vorschriften des Jugendschutzgesetzes, insbesondere Jugendschutz in der Öffentlichkeit
Preis pro Person:
76,00 €
Veranstalter:
IHK Nord Westfalen
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster
Veranstaltungsort:
IHK Nord Westfalen
Bildungszentrum
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster
Ansprechpartner/-in:
Stefanie Gianmoena
Telefon: 0251 707-333
Stefanie.Gianmoena@ihk-nordwestfalen.de