0251 707-0
 
Nord Westfalen
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Veranstaltung
Sachkundenachweis für Betreiber/-innen und Leitungen von Spielhallen nach §29.4 GlüStV
Verfügbarkeit:
nur noch wenige Plätze
Veranstaltungsnummer:
L23K10917MS
Termin:
24.01.2023 - 25.01.2023, 9:00 - 15:30 Uhr / 2 Tage, 14 Stunden
Beschreibung:
Sachkundenachweis für Betreiber/-innen und Leitungen von Spielhallen nach §29.4 GlüStV Der Sachkundenachweis besteht aus einer zweitägigen Unterrichtung mit anschließender Prüfung. Er ist für die BetreiberInnen von Spielhallen verpflichtend und für jene Personen, die sie mit der Spielhallenleitung vertraglich beauftragen. Auch für die für das Sozialkonzept verantwortliche Person vor Ort ist dieser Sachkundenachweis verpflichtend, unabhängig davon, ob sie vertraglich beauftragt worden ist. Für Spielhallen im baulichen Verbund ist der Nachweis bis zum 31. Dezember 2023 zu erbringen. Unterrichtung: Die Unterrichtung erfolgt mündlich und findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen statt, sie dauert 14 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten. Die zu unterrichtende Person muss über die zur Ausübung der Tätigkeit und zum Verständnis des Unterrichtsverfahrens unverzichtbaren deutschen Sprachkenntnisse verfügen. Die Unterrichtung umfasst die fachspezifischen Rechte, Pflichten und Befugnisse folgender Rechts- und Sachgebiete: 1. Recht der Gewerbeordnung und Recht der Spielverordnung, 2. Spielhallenrecht des Landes Nordrhein-Westfalen, 3. Jugendschutzrecht, 4. Prävention und Spielerschutz und 5. Datenschutz und Aufzeichnungspflichten. Prüfung: Die schriftliche Prüfung besteht aus jeweils sechs Fragen zu jedem der oben genannten Rechts- und Sachgebiete in Verbindung mit den in Anlage 1 der Verordnung aufgeführten vertiefenden Inhalten. Die Prüfung darf nach einer erneuten Unterrichtung wiederholt werden. Die IHK Nord Westfalen stellt eine Bescheinigung aus, wenn die geprüfte Person an der Unterrichtung teilgenommen und die anschließende Prüfung bestanden hat. Einzelheiten und rechtliche Grundlagen sind in der Verordnung über die Anforderungen an den Sachkundenachweis und die besonderen Schulungen des Personals von Spielhallen im Land Nordrhein-Westfalen (Sachkundenachweis und Schulungsverordnung NRW - SuSchVO NRW) zu finden.
Preis pro Person:
252,00 €
Veranstalter:
IHK Nord Westfalen
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster
Veranstaltungsort:
IHK Nord Westfalen
Bildungszentrum
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster
Ansprechpartner/-in:
Stefanie Ewe
Telefon: 0251 707-333
Stefanie.Ewe@ihk-nordwestfalen.de